Samstag, 9. September 2017

Der Künstlername – praktisches Gimmick oder lästiger Trend?

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Autoren lieber mit einem Decknamen als ihrem bürgerlichen Namen unterwegs sind. Darüber haben wir schon einmal geschrieben und sogar ein Interview geführt. Da sich in letzter Zeit die Fragen zum Thema Künstlernamen häufen, möchte ich noch einmal gezielt darauf eingehen.




In meinem Verständnis unterscheidet sich der Künstlername vom Pseudonym – egal ob geschlossen oder offen – darin, dass er im Personalausweis eingetragen ist. 




Natürlich bin ich sehr stolz darauf und finde es mega cool, dass ich den Namen dort stehen habe, aber es gibt noch einige weitere praktische Gründe, ihn eintragen zu lassen.

Ein Pseudonym kann sich jeder geben. Innerhalb von wenigen Minuten kann man eine neue Identität schaffen. Klar, dabei gibt es Regeln, die man beachten sollte. Zum Beispiel darf man keinen Namen wählen, der bekannt ist, wie zum Beispiel Stephen King. Das führt nicht nur zu Verwechslungen, sondern kann auch als arglistige Täuschung gewertet werden, um den Profit des eigenen Buches zu steigern.

Der Vorteil des Künstlernamens ist, dass du amtlich mit dem Namen eindeutig identifiziert werden kannst. Du darfst sogar Verträge in diesem Namen unterschrieben und abschließen – dazu gehört auch ein Konto. Das ist besonders praktisch, wenn du zum Beispiel in einem Verlag veröffentlichen, aber deine bürgerliche Identität nicht preisgeben möchtest. Rechtlich gesehen hat der Künstlername den gleichen Wert wie dein bürgerlicher Name – mit dem riesigen Vorteil, dass du ihn dir aussuchen kannst.

Aktuell steht die Buchmesse bevor und ich möchte mich als Blogger akkreditieren lassen. „Dummerweise“ habe ich meinen bürgerlichen Namen in dem Akkreditierungsformular angegeben. Der stimmt aber nun mal nicht mit dem Namen, der in meinem Impressum auf meiner Webseite, meinem Blog und im Schreibmeer steht, überein. Die netten Sachbearbeiter brauchen allerdings einen Beweis, dass ich [bürgerlicher Name unkenntlich gemacht] eben auch Tinka Beere bin. Einfacher, als zum Beispiel Screenshots vom Dashbord meiner Webseite zu schicken – und auch professioneller, wie ich finde (ich könnte mich ja trotzdem irgendwie da reingehackt haben) –, ist ein Foto meines Personalausweises.

Möglicherweise ist es einfach nur ein psychologisches Ding, aber mich motiviert es sehr, es schwarz auf weiß zu haben, dass ich Künstler bin. Mir gelingt es viel besser, mich mit dem Namen zu identifizieren. War es am Anfang noch seltsam, mich als Tinka vorzustellen, habe ich jetzt keine Probleme mehr damit. Eher im Gegenteil, es ist komisch, meinen bürgerlichen Namen zu benutzen. Sogar im privaten Umfeld bin ich bei vielen Menschen, die mit dem Schreiben nichts am Hut haben, als Tinka bekannt. Sie kennen meinen bürgerlichen Namen gar nicht.

Klar bin ich sehr überzeugt von einem eingetragenen Künstlernamen. Dennoch möchte ich auch kurz auf die negative Seite zu sprechen kommen: Man kann nur einen eingetragenen Künstlernamen haben. Ich weiß nicht, wie umständlich – wenn überhaupt möglich – es ist, ihn wieder entfernen zu lassen, daher solltest du dir gut überlegen, welchen Namen du im Ausweis stehen haben möchtest.

Schlussendlich möchte ich auch zu der Frage kommen, wie du deinen Künstlernamen eintragen lassen kannst. Sie lässt sich nicht global beantworten, denn jedes Einwohnermeldeamt hat da andere „Vorschriften“. Daher einfach mal nachfragen, was du dafür tun musst ;-)

Bei mir war es so, dass ich vorweisen musste, dass ich unter dem Namen bekannt bin. Ja, ich weiß, bekannt ist sehr relativ. Ein Ausdruck meines Blogs, auf dem ein Foto von mir eingebunden ist, hat aber gereicht. Ohne Witz! Die Sachbearbeiterin hat meinen Autoren- und Buchblog ausgedruckt und an den Antrag angetackert. Ich fand es merkwürdig, meinen Blog einmal in dieser Form zu sehen, aber letztendlich hat es geklappt :-D


Wie teuer war es, den Künstlernamen eintragen zu lassen?

Ich habe lediglich einen neuen Ausweis bezahlt und da mein alter sowieso abgelaufen war, habe ich das in einem Abwasch erledigt. Aber auch das kann überall anders sein.

Weil mich das Thema interessiert, sammle ich Erfahrungen zu dem Thema. Also, wenn du mich gern daran teilhaben lassen möchtest, wie du deinen Künstlernamen auf deinen Ausweis bekommen hast, dann hinterlasse mir doch gerne einen Kommentar.

Im Schreibmeer-Team haben wir uns bereits über das Thema ausgetauscht und herausgefunden, dass es in Österreich nicht möglich ist, einen Künstlernamen eintragen zu lassen. Vielleicht weiß jemand von euch, wie es in anderen Ländern wie zum Beispiel der Schweiz oder sogar außerhalb der EU gehandhabt wird.

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Zum Weiterlesen:



Tinka Beere liebt es, in andere Welten einzutauchen, und schreibt Geschichten mit einem fantastischen Touch. Darüber hinaus begeistert sie der Austausch mit anderen Autoren, denen sie mit hilfreichen Tipps gerne zur Seite steht.


6 Kommentare:

  1. Liebe Tinka,
    die Unterscheidung Künstlername oder Pseudonym ist so nicht ganz korrekt. Wie du vielleicht siehst, ist Pseudonym einfach der englische Begriff, bzw. bei uns als Fremdwort ebenfalls eingebürgert. Künstlername und Pseudonym sind also Synonyme.
    Sich sein Pseudonym eintragen zu lassen, hat rechtlich gesehen tatsächlich einige Vorteile und ich habe es bislang auch als recht einfach empfunden. Die Auflage lautet, dass man überregional bekannt sein muss. Wann man das ist, hat natürlich einen gewissen Ermessensspielraum. Das bedeutet aber auch, dass man erst unter dem Pseudonym agieren muss, bevor man ihn sich eintragen lassen kann :-)
    Liebe Grüße,
    Isabella

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    1. Liebe Isabella,

      vielen Dank für deinen Kommentar und die Ergänzung.


      Liebe Grüße
      Tinka

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  2. Vielen Dank Tinka und Isabella! Das war interessant. Vielleicht habe ich zu schnell gelesen. Bedeutet der Eintrag des Pseudonyms automatisch das Löschen des Geburtsnamens? Oder stehen dann zwei Namen im Pass?
    Herzliche Grüße
    Geertje Wallasch
    alias July Jürgens

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    1. Hallo Geertje,

      nein, der Geburtsname steht nach wie vor im Ausweis :-) Der eingetragene Künstlername ist nur ein Zusatz.

      Liebe Grüße
      Tinka

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    2. Genau. Es ist ja ein Eintrag in einem vorgesehenen Feld ("Ordens- oder Künstlername") auf der Rückseite des Personalausweises; keine Namensänderung.

      Letztere ist in Deutschland kompliziert und wird fast nur bei einem 'ehrenverletztenden Nachnamen' (z.B. "Fick") oder mit einem psychologischen Gutachten genehmigt.

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  3. In der Schweiz funktioniert es genauso wie in Deutschland.
    (Es gibt ein ähnliches Feld auf der Identitätskarte - kurz ID - wo der Name eingetragen wird. Eine befreundete Schweizer Autorin hat diesen Eintrag.)

    Und ich kann nur bestätigen, dass es extrem vom Amt abhängt, was genau dieses als Nachweis verlangt.
    In meiner (sehr ländlichen) Gemeinde bekam ich auf meine erste Anfrage die Antwort: "Oh, das hab ich in den 10 Jahren, die ich hier arbeite, noch nie gehabt. Da muss ich erst mal nachfragen ..."

    Von Webseiten und Blogs wollten sie dann gar nichts wissen, ihnen waren klassische Zeitungsartikel und meine auf den Autorennamen ausgestellten Messetickets wichtiger.

    Und am Ende war die Aussage: "Ich trag das jetzt einfach mal ein ...", so dass ich das Gefühl hatte, ihnen war immer noch nicht ganz klar, ob meine Nachweise jetzt ausreichend wären oder nicht.

    Fazit: es läuft je nach Amt total verschieden ab ;)

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